19. Dezember 2024

Wasserversorgung Herzogenbuchsee

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Tarifanpassung per 01.01.2025

Die Neubewertung der Wasserversorgungsanlagen nach kantonalen Vorgaben führt dazu, dass die jährliche Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt Wasserversorgung erhöht werden muss. Um eine ausgeglichene Rechnung auszuweisen, ist eine Anpassung der Tarife ab dem 1. Januar 2025 unumgänglich.

Die jährlichen Grundgebühren für Wohnbauten werden angehoben. Die verbrauchsabhängige Gebühr bleibt unverändert. Details sind in der Tabelle ersichtlich. Im regionalen Vergleich sind die Tarife der Wasserversorgung Herzogenbuchsee weiterhin auf einem tiefen Niveau und gehören auch nach der Anpassung zu den günstigeren.

Was ist ein Belastungswert?

Der Belastungswert gibt an, wie viel Wasser an einem Anschlusspunkt – z. B. Wasserhahn, Waschmaschine oder Geschirrspüler – bereitgestellt wird. Ein Belastungswert entspricht dabei einem Durchfluss von 0,1 Litern pro Sekunde. Die Summe der Belastungswerte wird pro Wohneinheit separat festgelegt.

Kann zwischen Grundgebühren pro Belastungswert und pro Wohneinheit gewählt werden?

Nein, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

  • Grundgebühren pro Belastungswert: Diese werden verrechnet, wenn die Belastungswerte bekannt sind.
  • Grundgebühren pro Wohneinheit: Diese gelten, wenn die Belastungswerte nicht bekannt sind.

Dürfen Wasserversorgungen im Kanton Bern Gewinne erzielen?

Nein, Wasserversorgungen im Kanton Bern unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Sie müssen finanziell selbsttragend sein und dürfen keine Gewinne erzielen.

Was ist die «Einlage Spezialfinanzierung Werterhalt»?

Jährlich müssen Wasserversorgungen Gelder ansparen, um zukünftige Erhaltungsmassnahmen finanzieren zu können. Die Höhe dieser Einlage wird durch den Kanton Bern vorgegeben.


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