Solarstrom

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Energie

Solarstrom

Ihre eigene Solaranlage: Schritt für Schritt zur nachhaltigen Energie    

Eine Solaranlage wandelt Sonnenenergie in Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie) um. Schon bei bewölktem Wetter erzeugen die Solarzellen Gleichstrom (DC), der durch einen Wechselrichter in Wechselstrom (AC) umgewandelt wird. Wenn Ihre Solaranlage mehr Strom produziert, als Sie gerade benötigen, wird der überschüssige Strom ins Netz der EWK eingespeist. Wie müssen Sie bei der Installation vorgehen? An wen können Sie Ihre Herkunftsnachweise verkaufen? Und wie hoch ist die Einspeisevergütung bei der EWK? Auf diese Fragen geben wir Ihnen hier Antworten.

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die einfach auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt werden können. Sie eignen sich prima für Mietwohnungen und ermöglichen die Nutzung von Sonnenstrom direkt im Hausnetz, wodurch nur noch der zusätzliche Strombedarf bezahlt werden muss.
 

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Diese Mini-PV-Anlagen bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen mit je 300-400 Watt Leistung. Befestigen Sie die Module an einem sonnigen Ort – Balkon, Terrasse, Dach oder Garage. Ein integrierter Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um. Die Plug&Play-Anlage wird einfach an eine normale Steckdose angeschlossen.

Wichtig: Die Installation eines Balkonkraftwerks muss in jedem Fall der EWK gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das untenstehende Formular.

Installationsanzeige Plug & Play

Wenn die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt überschreiten,  ist eine Genehmigung und Installation durch einen Fachmann erforderlich.

Weitere Informationen zu Plug & Play-Photovoltaikanlagen finden Sie auf www.esti.admin.ch.

Solarenergie könnte für Sie besonders interessant sein, wenn eine Heizungssanierung ansteht, Sie Ihren Wassererwärmer ersetzen müssen, Sie neu bauen oder Ihr Dach sanieren, wenn Sie sofort auf eine klimafreundliche Wärme- und Stromproduktion umsteigen wollen, oder wenn Ihnen eine unabhängigere Energieversorgung wichtig ist.  

Hier zeigen wir Ihnen vereinfacht, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Solaranlage installieren möchten.          

  1. Eigentümer nimmt Kontakt mit Solarinstallateur auf
  2. Solarinstallateur reicht das technische Anschlussgesuch (TAG) bei der EWK ein.
  3. Die EWK prüft die Machbarkeit.
  4. Der Elektroinstallateur reicht die Installationsanzeige (IA) bei der EWK ein. Wenn alle Bewilligungen vorliegen, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.  
  5. Eine durch den Eigentümer bestimmte Instanz meldet die Anlage bei der Pronovo (Vollzugsstelle für Förderprogramme) an.
  6. Ist die Anlage offiziell bei der Pronovo registriert, nimmt die EWK Kontakt mit dem Anlageeigentümer auf, um einen Rückliefervertrag zu vereinbaren.   

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Eigenverbrauch: Maximale Rentabilität durch direkten Stromverbrauch

Eigenverbrauch bedeutet, den Strom Ihrer Solaranlage zeitgleich mit dessen Produktion vor Ort zu nutzen. Nutzen Sie den erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage am besten direkt selbst, um die beste Rentabilität zu erzielen. Überschüssiger Strom wird in das Netz der EWK eingespeist, wofür Sie eine Vergütung erhalten.    

In einem Einfamilienhaus mit einem Endverbraucher wird der von der Photovoltaikanlage produzierte Strom primär selbst verbraucht. Produziert die Anlage mehr Strom, als gleichzeitig verbraucht wird, wird der Überschuss ins Netz der EWK eingespeist und vergütet. Wird mehr Strom benötigt, als produziert wird, erfolgt die Stromlieferung aus dem Netz der EWK.
    

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In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien (Mieter:innen, Stockwerkeigentümer:innen) wird die Photovoltaikanlage mit dem Allgemeinteil der Liegenschaft, wie dem Treppenhaus, dem Lift oder der Wärmepumpe verbunden. Der produzierte Strom wird primär für den Allgemeinteil des Hauses genutzt. Produziert die Anlage mehr Strom als gleichzeitig verbraucht wird, wird der Überschuss ins Netz der EWK eingespeist und vergütet. Wird mehr Strom benötigt als produziert wird, erfolgt die Stromlieferung ins Netz der EWK.

Eigenverbrauchsgemeinschaften

Immobilienbesitzer:innen können den lokal produzierten Solarstrom gemeinsam nutzen, indem sie eine Eigenverbrauchsgemeinschaft bilden. Dafür gibt es verschiedene Modelle.

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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Für ein oder mehrere Gebäude ohne Nutzung der Anschlussleitung des Stromnetzes. Diese Variante eignet sich für Eigentümer:innen, die das Messwesen und die Stromverrechnung selbst verwalten oder an einen Dienstleister ihrer Wahl übertragen möchten.

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Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Für mehrere Gebäude mit Nutzung der Anschlussleitung des Stromnetzes. Verbrauch und Rücklieferung werden aus den Einzelmessungen berechnet, damit der virutelle Überschuss berechnet werden kann. Da das Messwesen teilweise von der EWK betreut wird, entsteht ein Koordinationsaufwand bei der Abrechnung.

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Eigenverbrauchsgemeinschaft ohne Zusammenschluss (EVG)
Als unkomplizierte Alternative bietet die EWK die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) an. Dieses Modell eignet sich für ein oder mehrere Gebäude mit gemeinsamem Netzanschlusspunkt. Das Messwesen bleibt vollständig bei der EWK. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die EWK. Der bezogene Eigenverbrauch wird auf der Stromrechnung ausgewiesen. Auf Wunsch übernimmt die EWK das Inkasso des Eigenverbrauchs für den Eigentümer. Dank des geringen administrativen Aufwands ist die EVG eine kostengünstige Lösung.

Die EWK bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ohne Zusammenschluss (EVG) abzurechnen – einfach und unkompliziert. Geeignet für ein oder mehrere Gebäude mit einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt.

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An einer EVG können mehrere Gebäude teilnehmen, sofern sie an derselben Anschlussleitung des Stromnetzes liegen. Die EWK gibt Ihnen im Einzelfall Auskunft, welche Gebäude dazu berechtigt sind. Alle Messstellen der Teilnehmenden müssen mit lastgangfähigen Zählern ausgestattet sein. Falls erforderlich, ersetzt die EWK diese vorgängig ohne zusätzliche Kosten. Die Kosten für Anpassungen an der Hausinstallation trägt die EVG. Bei der Bildung einer EVG werden die Teilnehmenden einmalig festgelegt. Anpassungen sind nur vor Beginn einer neuen Rechnungsperiode möglich.

Vorteile der EVG

Optimierung des Eigenverbrauchs: Produktion und Verbrauch werden innerhalb der Gemeinschaft besser ausgeglichen, um Netznutzungs- und Abgabekosten zu reduzieren.

Automatische Berechnung des Überschusses: Der nicht genutzte Strom wird auf Basis der Lastgänge (Viertelstundenwerte) des Produktionszählers und aller Teilnehmenden ermittelt.

Minimaler Verwaltungsaufwand: Keine zentrale Abrechnungsstelle oder Verwaltung nötig – Messung und Abrechnung erfolgen direkt durch die EWK.

Flexible Abrechnung des Eigenverbrauchs:
Option 1: Die EWK rechnet den Eigenverbrauch direkt mit der Stromrechnung ab und schreibt den Betrag dem Eigentümer gut.
Option 2: Der Eigentümer übernimmt die Abrechnung selbst – die EWK stellt die nötigen Verbrauchsdaten zur Verfügung.

 

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Preis für den Eigenverbrauch

Änderungen des Preises für den Eigenverbrauch melden Sie uns bitte mit unterstehendem Formular.

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Dieser Nachweis bestätigt die Produktionsart, den Zeitpunkt sowie spezielle Qualitätsmerkmale wie Umweltlabels. HKN sind unabhängig vom physischen Stromfluss und Stromhandel und werden als eigenständige Zertifikate gehandelt. Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise ist es, Transparenz für Endverbraucher zu schaffen. Bei der Stromproduktion werden HKN erstellt und später zur Stromkennzeichnung verwendet. Erneuerbare Energien erhalten durch HKN einen zusätzlichen Wert, der Produzenten für höhere Produktionskosten entschädigt. In der Schweiz werden die HKN von Pronovo AG verwaltet, der akkreditierten Zertifizierungsstelle unter Aufsicht des Bundesamtes für Energie. Pronovo AG ist verantwortlich für die Erfassung von HKN und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

Der Solarstrom, der von der EWK sowie von privaten Anlagen in Herzogenbuchsee erzeugt wird, wird als „Buchsi-Strom“ an andere Kunden weitergegeben.

Stromeinspeisung ohne Eigenverbrauch

Der Strom aus Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kann ebenfalls ins EWK-Netz eingespeist werden. Der Verkauf der HKN an die EWK ist auch in diesem Fall möglich. Die Vergütung ist jedoch etwas tiefer, da die Verpflichtung zum Bezug des "Buchsi-Stroms" entfällt.  

Rückliefervergütung

Kunden, die Strom ins EWK-Netz einspeisen, erhalten eine Vergütung in Höhe des vom Bundesamt für Energie festgelegten Referenzmarktpreises für Photovoltaikanlagen. Zusätzlich können Kunden der EWK die Herkunftsnachweise (HKN) für den eingespeisten Strom verkaufen und dadurch eine erhöhte Vergütung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass am Standort der Rücklieferung Buchsi-Strom bezogen wird. Die Vergütung für Strom und HKN wird vertraglich vereinbart und bleibt für die gesamte Vertragslaufszeit gültig. Die HKN ermöglichen es der EWK, die eingespeiste elektrische Energie als Solarstrom in ihren Produkten anzubieten.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kundendienst 062 956 51 51.
info(at)ewk.ch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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