Solarstrom

Solar_Header.jpg;
Energie

Solarstrom

Ihre eigene Solaranlage: Schritt für Schritt zur nachhaltigen Energie    

Eine Solaranlage wandelt Sonnenenergie in Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie) um. Schon bei bewölktem Wetter erzeugen die Solarzellen Gleichstrom (DC), der durch einen Wechselrichter in Wechselstrom (AC) umgewandelt wird. Wenn Ihre Solaranlage mehr Strom produziert, als Sie gerade benötigen, wird der überschüssige Strom ins Netz der EWK eingespeist. Wie müssen Sie bei der Installation vorgehen? An wen können Sie Ihre Herkunftsnachweise verkaufen? Und wie hoch ist die Einspeisevergütung bei der EWK? Auf diese Fragen geben wir Ihnen hier Antworten.

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die einfach auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt werden können. Sie eignen sich prima für Mietwohnungen und ermöglichen die Nutzung von Sonnenstrom direkt im Hausnetz, wodurch nur noch der zusätzliche Strombedarf bezahlt werden muss.
 

EWK_Solar.jpg

Diese Mini-PV-Anlagen bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen mit je 300-400 Watt Leistung. Befestigen Sie die Module an einem sonnigen Ort – Balkon, Terrasse, Dach oder Garage. Ein integrierter Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um. Die Plug&Play-Anlage wird einfach an eine normale Steckdose angeschlossen.

Wichtig: Die Installation eines Balkonkraftwerks muss in jedem Fall der EWK gemeldet werden. Verwenden Sie dazu das untenstehende Formular.

Installationsanzeige Plug & Play

Wenn die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt überschreiten,  ist eine Genehmigung und Installation durch einen Fachmann erforderlich.

Weitere Informationen zu Plug & Play-Photovoltaikanlagen finden Sie auf www.esti.admin.ch.

Solarenergie könnte für Sie besonders interessant sein, wenn eine Heizungssanierung ansteht, Sie Ihren Wassererwärmer ersetzen müssen, Sie neu bauen oder Ihr Dach sanieren, wenn Sie sofort auf eine klimafreundliche Wärme- und Stromproduktion umsteigen wollen, oder wenn Ihnen eine unabhängigere Energieversorgung wichtig ist.  

Hier zeigen wir Ihnen vereinfacht, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Solaranlage installieren möchten.          

  1. Eigentümer nimmt Kontakt auf mit Solarinstallateur auf
  2. Solarinstallateur reicht das technische Anschlussgesuch (TAG) bei der EWK ein
  3. Die EWK prüft die Machbarkeit  
  4. Der Elektroinstallateur reicht die Installationsanzeige (IA) bei der EWK ein. Wenn alle Bewilligungen vorliegen, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.  
  5. Eine durch den Eigentümer bestimmte Instanz meldet die Anlage bei der Pronovo (Vollzugsstelle für Förderprogramme) an.
  6. Ist die Anlage offizielle bei der Pronovo registriert, nimmt die EWK Kontakt mit dem Anlageeigentümer auf, um einen Rückliefervertrag zu vereinbaren.   

Solar_Installation.jpg

 

Eigenverbrauch: Maximale Rentabilität durch direkten Stromverbrauch

Eigenverbrauch bedeutet, den Strom Ihrer Solaranlage zeitgleich mit dessen Produktion vor Ort zu nutzen. Nutzen Sie den erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage am besten direkt selbst, um die beste Rentabilität zu erzielen. Überschüssiger Strom wird in das Netz der EWK eingespeist, wofür Sie eine Vergütung erhalten.    

In einem Einfamilienhaus mit einem Endverbraucher wird der von der Photovoltaikanlage produzierte Strom primär selbst verbraucht. Produziert die Anlage mehr Strom, als gleichzeitig verbraucht wird, wird der Überschuss ins Netz der EWK eingespeist und vergütet. Wird mehr Strom benötigt, als produziert wird, erfolgt die Stromlieferung aus dem Netz der EWK.
    

Stromeinspeisung_1.svg 

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien (Mieter:innen, Stockwerkeigentümer:innen) wird die Photovoltaikanlage mit dem Allgemeinteil der Liegenschaft, wie dem Treppenhaus, dem Lift oder der Wärmepumpe verbunden. Der produzierte Strom wird primär für den Allgemeinteil des Hauses genutzt. Produziert die Anlage mehr Strom als gleichzeitig verbraucht wird, wird der Überschuss ins Netz der EWK eingespeist und vergütet. Wird mehr Strom benötigt als produziert wird, erfolgt die Stromlieferung ins Netz der EWK.

Besteht bei einem Mehrfamilienhaus der Wunsch, dass alle Parteien am Eigenverbrauch teilnehmen, kann eine Eigenverbrauchsgemeinschaft gebildet werden. Hier gibt es zwei Varianten: die Eigenverbrauchgemeinschaft ohne Zusammenschluss (EVG) oder die Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile.
 

Die EVG ist eine Gruppe von mehreren Parteien (Eigentümer:innen und/oder Mieter:innen), die ihren eigenen Strom (z.B. aus einer Photovoltaikanlage) nutzt, ohne sich rechtlich zu einem Zusammenschluss zu organisieren. Bei der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bleiben alle Kunden bei der EWK.

 

Stromeinspeisung_2.svg


Vorteile für den Endkunden:

  • Einfache Abrechnung: Keine Notwendigkeit, eine zentrale Abrechnungsstelle oder Verwaltung einzubinden.  Messung und Abrechnung erfolgen weiterhin durch die EWK.
  • Eigentümer:in erhält mit jeder Abrechnung eine Übersicht des Eigenverbrauch pro Zähler (Partei). 
  • Kosteneffizienz: Durch den geringen administrativen Zusatzaufwand fallen lediglich Kosten für die Berechnung des Eigenverbrauchs an.
  • Optimierung des Eigenverbrauchs: Durch gemeinschaftliche Nutzung können Produktions- und Verbrauchsspitzen besser ausgeglichen und der Eigenverbrauchsanteil maximiert werden.

Die Kosten belaufen sich auf CHF 15.00 pro Rechnungslauf.

Ein ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümer:innen und/oder Mieter:innen), die gemeinsam den selbst produzierten Strom nutzen. Der ZEV tritt als einziger Kunde gegenüber der EWK auf und verfügt nur noch über einen gemeinsamen Netzanschluss.    

Vorteile für den Endkunden:  

  • Professionelle Verwaltung: Eine zentrale Organisation übernimmt Verwaltung und Abrechnung.
  • Optimierung des Eigenverbrauchs: Durch gemeinschaftliche Nutzung können Produktions- und Verbrauchsspitzen besser ausgeglichen und der Eigenverbrauchsanteil maximiert werden.
Vergütung des eingespeisten Solarstroms

Kunden, die Strom ins EWK-Netz einspeisen, erhalten eine Vergütung in Höhe des vom Bundesamt für Energie festgelegten Referenzmarktpreises für Photovoltaikanlagen. Zusätzlich können Kunden der EWK die Herkunftsnachweise (HKN) für den eingespeisten Strom verkaufen und dadurch eine erhöhte Vergütung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass am Standort der Rücklieferung Buchsi-Strom bezogen wird. Die Vergütung für Strom und HKN wird vertraglich vereinbart und bleibt für die gesamte Vertragslaufszeit gültig. Die HKN ermöglichen es der EWK, die eingespeiste elektrische Energie als Solarstrom in ihren Produkten anzubieten.
 

  PVA <30kVa PVA >30kVa
Vergütung Strom ohne HKN Referenzmarktpreis Photovoltaik Bundesamt für Energie
Vergütung Strom mit HKN 15 Rp. / kWh Abstufung nach Grösse/Preis auf Anfrage

Gültig ab 01.01.2025 I Preise: in CHF exkl. MwSt.

 

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Dieser Nachweis bestätigt die Produktionsart, den Zeitpunkt sowie spezielle Qualitätsmerkmale wie Umweltlabels. HKN sind unabhängig vom physischen Stromfluss und Stromhandel und werden als eigenständige Zertifikate gehandelt. Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise ist es, Transparenz für Endverbraucher zu schaffen. Bei der Stromproduktion werden HKN erstellt und später zur Stromkennzeichnung verwendet. Erneuerbare Energien erhalten durch HKN einen zusätzlichen Wert, der Produzenten für höhere Produktionskosten entschädigt. In der Schweiz werden die HKN von Pronovo AG verwaltet, der akkreditierten Zertifizierungsstelle unter Aufsicht des Bundesamtes für Energie. Pronovo AG ist verantwortlich für die Erfassung von HKN und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

Der Solarstrom, der von der EWK sowie von privaten Anlagen in Herzogenbuchsee erzeugt wird, wird als „Buchsi-Strom“ an andere Kunden weitergegeben.

Stromeinspeisung ohne Eigenverbrauch

Der Strom aus Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kann ebenfalls ins EWK-Netz eingespeist werden. Der Verkauf der HKN an die EWK ist auch in diesem Fall möglich. Die Vergütung ist jedoch etwas tiefer, da die Verpflichtung zum Bezug des "Buchsi-Stroms" entfällt.  

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kundendienst 062 956 51 51.
info(at)ewk.ch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

ewk-gebaeude_abendstimmung
Anmelden