24h-Pikett-Dienst

062 956 51 51

EWK Herzogenbuchsee AG  

Eisenbahnstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee

Kundendienst 062 956 51 51
E-Mail info(at)ewk.ch

Öffnungszeiten  

Montag – Donnerstag
07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 17.15 Uhr

Freitag
07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 16.30 Uhr

Förderbeiträge

Programme von Kanton und Gemeinden

Wer energiebewusst baut oder saniert und erneuerbare Energie nutzt, erhält Beiträge aus dem kantonalen Energiefonds. Beim Gebäudeprogramm des Kantons profitieren Sie von Förderbeiträgen für Investitionen in die Gebäudesanierung und für den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Es existieren viele verschiedene Förderprogramme. Somit können die einzelnen Fördergelder von Fall zu Fall abweichen. Damit nichts vergessen geht, klären wir für Sie ab, welche Förderungen für Ihr Projekt beansprucht werden können.

Detaillierte Angaben finden Sie hier.

Förderbeiträge der EWK

Neben den kantonalen Förderbeiträgen unterstützt die EWK alle Einwohner:innen von Herzogenbuchsee (inkl. Oberönz) mit zusätzlichen Fördergeldern.
Sei es beim Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder beim Bau von Sonnenkollektoranlagen. Die Zusatzbeträge der EWK betragen 50 % der kantonalen Förderbeiträge. Auch bei einem GEAK Plus unterstützt Sie die EWK mit einem zusätzlich Betrag.

 
 

Beitrag Kanton

Zusatzbeitrag EWK

Ersatz Elektroheizung

durch Wärmepumpe
Luft
bis zu 4'500 CHF

 

 

+50 % vom Kantonsbeitrag


 

durch Wärmepumpe
Erdwärme/Wasser

bis zu 42'400 CHF
  durch Holzheizung bis zu 40'000 CHF
Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe
Luft
bis zu  6'000 CHF +50 % vom Kantonsbeitrag
  durch Wärmepumpe
Erdwärme/Wasser
bis zu 42'500 CHF +50 % vom Kantonsbeitrag
  durch Holzheizung bis zu 40'000 CHF +50 % vom Kantonsbeitrag
Neues Wärmeverteilsystem

 

bis zu 6'000 CHF

+50 % vom Kantonsbeitrag
Bau von Sonnenkollektoren

Grundbeitrag

1'200 CHF +50 % vom Kantonsbeitrag
  Leistungsbeitrag 500 CHF/kWth +50 % vom Kantonsbeitrag
GEAK Plus Einfamilienhaus 1'000 CHF 200 CHF
  Doppeleinfamilienhaus 1'000 CHF 300 CHF
  Mehrfamilienhaus, Verwaltungsgebäude, Schulhaus 1'500 CHF 300 CHF
Anschluss an das Fernwärmenetz der EWK     individuell

 

Wie kommen Sie zu einem Förderbeitrag?

1. Reichen Sie vor Umsetzung der geplanten Massnahmen das Gesuch beim Kanton ein.

2. Reichen Sie ebenfalls vor Umsetzung der geplanten Massnahmen ein Gesuch bei der EWK ein.

3. Senden Sie eine Auszahlungsabrechnung vom Kanton an die EWK.

4. Die EWK zahlt den Förderbeitrag aus.

Unternehmen haben die Möglichkeit, mit Bund oder Kanton Ziele zur effizienteren Energieverwendung zu vereinbaren. Zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung mit einer anerkannten Energieagentur (z.B. EnAW, ACT) abgeschlossen. Diese ist mit Kosten Verbunden, welche die EWK teilweise übernimmt. Füllen Sie dazu das untenstehende Antragsformular aus.

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