24h-Pikett-Dienst

062 956 51 51

EWK Herzogenbuchsee AG  

Eisenbahnstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee

Kundendienst 062 956 51 51
E-Mail info(at)ewk.ch

Öffnungszeiten  

Montag – Donnerstag
07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 17.15 Uhr

Freitag
07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 16.30 Uhr

Eigenverbrauch und Einspeisung von Solarstrom

Wie kann der Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage (PVA) möglichst gut genutzt werden? Die beste Rentabilität erzielt man mit dem Eigenverbrauch: der Strom wird vor Ort verbraucht, ohne dass das Stromnetz der EWK benutzt wird. Entsprechend entfallen die Kosten für Netznutzung und die gesetzlichen Abgaben. Der überschüssige Strom wird ins Stromnetz der EWK eingespeist. Die Art wie Eigenverbrauch, Strombezug und Überschuss abgerechnet wird richtet sich danach, ob ein oder mehrere Zähler den eigenen Strom beziehen.

Eigenverbrauch für einen Endverbraucher

Dieser Fall ist typischerweise beim Einfamilienhaus zu finden und wird wie folgt gemessen:

Die EWK vergütet den Überschuss mit der Abrechnung für den bezogenen Strom.

Eigenverbrauch für mehrere Endverbraucher

Dieser Fall ist typischerweise beim Mehrfamilienhaus zu finden. Weitere Beispiele sind Liegenschaften mit mehreren Gewerbebetrieben oder mehrere zusammengefasste Liegenschaften mit einem gemeinsamen Überschusszähler. Bei diesem Typ gibt es folgende Messanordnung.

Zusammen bilden die abgebildeten Zähler eine Eigenverbrauchsgemeinschaft. Die Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms wird mit dem Überschusszähler abgerechnet. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs und des extern bezogenen Stroms kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen, je nach Organisationsform der Eigenverbrauchsgemeinschaft:

  • Eigenverbrauchsgemeinschaft ohne Zusammenschluss

Die EWK benötigt einen Ansprechpartner für die Eigenverbrauchsgruppe. In der Regel ist dies der Eigentümer der PVA. Die Messung und die Abrechnung des Stroms aus dem Netz erfolgen weiterhin durch die EWK.

  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der ZEV ist einziger Ansprechpartner der EWK. Diese rechnet Verbrauch und Rücklieferung beim Überschusszähler ab. Die dahinter liegenden Zähler werden vom ZEV bewirtschaftet und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgerechnet. Die EWK bietet diese Arbeiten als Dienstleistung an:

Vergütung des eingespeisten Solarstroms

Sobald Kunden Strom ins EWK-Netz einspeisen, wird dieser auf ihrer Rechnung vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Beschaffungskosten der EWK für den restlichen Strom. Neben dem Strom haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, der EWK zusätzlich die Herkunftsnachweise (HKN) zu verkaufen und eine erhöhte Vergütung dafür zu erhalten. Bedingung ist der Bezug des Buchsi-Stroms für den Strombezug am Standort der Rücklieferung.

Der HKN ermöglicht der EWK, die eingespeiste elektrische Energie über ihre Produkte als Solarstrom zu verkaufen. Zur Vermeidung von Doppelverkäufen werden alle HKN in einem gesamtschweizerischen System erfasst, welches von der Firma Pronovo AG verwaltet wird. Die Kontrolle obliegt dem Bundesamt für Energie. Detailliertere Angaben finden Sie im folgenden Informationsblatt.

Stromeinspeisung ohne Eigenverbrauch

Der Strom aus PVA ohne Eigenverbrauch kann ebenfalls ins EWK-Netz eingespeist werden. Der Verkauf der HKN an die EWK ist auch in diesem Fall möglich. Die Vergütung ist jedoch etwas tiefer, da die Verpflichtung zum Bezug des Buchsi-Stroms entfällt.

Anmelden