Eisenbahnstrasse 2 3360 Herzogenbuchsee
Kundendienst 062 956 51 51 E-Mail info(at)ewk.ch
Montag – Donnerstag 07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 17.15 Uhr
Freitag 07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 16.30 Uhr
1. Gesuche einreichen. Es muss je ein Gesuch bei der EWK und beim Kanton vor Umsetzung der geplanten Massnahme eingereicht werden.
Gesuch der EWK herunterladen
2. Alle verlangten Unterlagen beim Kanton einreichen.
3. Kanton bezahlt Förderbeitrag
4. Kopie der Auszahlungsabrechnung vom Kanton bei der EWK einreichen
5. EWK zahlt Förderbeitrag aus