Eisenbahnstrasse 2 3360 Herzogenbuchsee
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Freitag 07.15 – 12.00 Uhr | 13.15 – 16.30 Uhr
Für die meisten alltäglichen Fahrten ist die Reichweite der heutigen Elektroautos völlig ausreichend. Erst bei längeren Fahrten ist man auf ein dichtes Netz von öffentlichen Ladestationen angewiesen. Bereits heute ist die Schweiz in Europa bei der Dichte an Ladestationen an vierter Stelle. Meist findet der Ladevorgang des Elektroautos entweder am Arbeitsplatz oder zu Hause statt. Damit dies in effizienter Art und Weise stattfinden kann, gilt es beim Kauf eines Elektroautos einiges zu beachten.
Das schnelle Laden setzt eine fixe Ladestation (Wallbox, etc.) oder die Installation einer CEE 16 bzw. CEE 32 Industriesteckdose voraus. Die Arbeiten an der Hausinstallation müssen durch ein Fachgeschäft (Elektroinstallateur) durchgeführt werden. Vor der Anschaffung eines Elektroautos sollte bei der Stromlieferantin abgeklärt werden, ob die Installation der gewünschten Ladekapazität zu Hause möglich ist und mit welchem Aufwand die nötigen Anpassungen verbunden sind. Insbesondere bei einer Mietwohnung oder einem älteren Mehrfamilienhaus kann dies eine nicht zu unterschätzende Hürde darstellen.
Bild: Eine CEE 32 Industriesteckdose
Installationsvorschriften und Auswirkungen auf das Stromnetz
Das Laden kann ein- oder dreiphasig erfolgen. Zu bevorzugen ist das dreiphasige Laden, da es kürzere Ladezeiten ermöglicht und das Stromnetz nicht asymmetrisch belastet. Ladestationen benötigen über mehrere Stunden hohe Leistungen, zusätzlich werden von Privaten die Ladevorgänge in der Regel zu ähnlichen Tageszeiten durchgeführt. Die Elektromobilität stellt damit einen erheblichen Belastungsfaktor für das Stromnetz dar. Um negative Effekte (wie beispielsweise eine Überlastung des Stromnetzes) zu verhindern, sind klare Regeln zu beachten.
Als Stromlieferantin muss die EWK Herzogenbuchsee AG die Standorte und technischen Spezifikationen der fixen Ladestationen in ihrem Gebiet kennen. Diese Angaben sind für die Netzplanung, den störungsfreien Netzbetrieb und für allfällige Netzverstärkungen relevant. Die Installation von fixen Ladestationen und die oben genannten Anpassungen an der Hausinstallation sind deshalb meldepflichtig. Ein technisches Anschlussgesuch (TAG, vgl. Art. 12 Werkvorschriften CH) und eine Installationsanzeige (Art. 23 NIV) müssen frühzeitig, also vor Beginn der Arbeiten, bei Ihrer Stromlieferantin eingereicht werden.
Umweltfreundlicher Buchsi-Strom
Die Elektromobilität trägt zur Dekarbonisierung der Mobilität bei, entscheidend ist dabei nicht zuletzt die Wahl eines nachhaltigen Stromproduktes: Der Buchsi-Strom der EWK stammt zu 100% aus erneuerbaren Quellen und enthält 25% Solarstrom aus PV-Anlagen in Herzogenbuchsee.
Weitere Informationen zum Buchsi-Strom finden Sie hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Links:
Allgemeine Informationen zur Elektromobilität
Informationen zu Werkvorschriften, Anschlussgesuch und Installationsanzeige