Sichere elektrische Installationen: Schutz für Personen und Sachgegenstände
Strom ist unverzichtbar in unserem Alltag, birgt jedoch erhebliche Gefahren, wenn er unsachgemäss genutzt wird oder durch fehlerhafte Installationen und Geräte fliesst. Mit der Zeit können elektrische Installationen durch Abnutzung oder Alterung der Betriebsmittel beeinträchtigt werden. Dies erhöht das Risiko von Unfällen und Bränden erheblich. Im Interesse Ihrer Sicherheit und der Ihrer Sachgegenstände ist es gesetzlich vorgeschrieben, elektrische Installationen regelmässig zu überprüfen. Durch Kontrollen und Messungen lassen sich potenzielle Gefahrenstellen frühzeitig erkennen und beseitigen. Ohne diese Prüfungen steigt die Gefahr von Bränden und Unfällen erheblich. Als verantwortliche Eigentümer:in sind Sie verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen regelmässig überprüfen zu lassen und den sicheren Zustand der Installationen durch einen Sicherheitsnachweis gegenüber dem Betreiber des Elektrizitätsnetzes zu bestätigen. Die schriftliche Aufforderung für die Installationskontrolle kommt von der örtlichen Netzbetreiberin, also von der EWK Herzogenbuchsee AG.
Die Installationskontrolle Schritt für Schritt erklärt:
- Schriftliche Aufforderung: Als Eigentümer:in erhalten Sie von der EWK eine schriftliche Aufforderung für die periodische Kontrolle und Einreichung des Sicherheitsnachweises mit dem Mess- und Prüfprotokoll.
- Kontrollfirma beauftragen: Sie beauftragen einen Sicherheitsberater, um die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass der Sicherheitsberater nicht von einem Unternehmen sein darf, welches an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war. Eine Liste der unabhängigen Sicherheitsberater finden Sie unter www.esti.admin.ch. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnis liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI).
- Durchführung der Kontrolle: Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen im Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur Steckdose. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen. Entspricht alles den Anforderungen, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen. Die Kosten für die Aufwände der Kontrolle und allfällige Mängelbehebung werden Ihnen in Rechnung gestellt.
- Mängelbehebung: Stellt der Sicherheitsberater Mängel fest, verfasst er einen ausführlichen Bericht. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben werden, den Sie beauftragen müssen. Danach informiert Ihr Elektroinstallateur mit einer Erledigungsanzeige den Sicherheitsberater. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll erstellt.
- Sicherheitsnachweis: Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Sicherheitsberater zusammen mit einem Mess- und Prüfprotokoll einen Sicherheitsnachweis aus und übergibt Ihnen diesen. Als Dienstleistung stellt der Sicherheitsberater oder die akkreditierte Inspektionsstelle oft auch der Netzbetreiberin ein Exemplar zu.
Wichtig: Eigentümer:innen der Installation sind stets verantwortlich dafür, dass die Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll rechtzeitig erhält. Es ist wichtig, den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.
Mit der Überprüfung der elektrischen Installationen schützen Sie sich selbst und Ihre Umgebung. Für die Kontrolle können Sie eine kontrollberechtigte Firma Ihrer Wahl bestimmen. Eine vollständige Liste der zugelassenen Unternehmen erhalten Sie beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Fehraltorf oder unter ESTI www.verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.
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